Zwangsverwaltungen

Bei der Zwangsverwaltung handelt es sich um ein rechtliches Verfahren, bei dem die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken eines Schuldigers entnommen wird. Als Teilmaßnahme der Zwangsvollstreckung können Geldforderungen des Gläubigers durch Grundstückerträge des Schuldners beglichen werden. Dazu gehören Miet- und Pachteinnahmen der Immobile oder des Grundstücks. Eine Zwangsverwaltung dient als Alternative zu einer Zwangsversteigerung, mit dem Unterschied, dass der Schuldner weiterhin Eigentümer der Immobilie bleibt. Zudem kann der Gläubiger aus den laufenden Erträgen des Grundstücks profitieren.

Die Eröffnung einer Zwangsverwaltung erfolgt beim Amtsgericht, jedoch wird die Rolle des Zwangsverwalters extern beauftragt. Beauftragen Sie einen Anwalt unserer Kanzlei als Zwangsverwalter, können Sie sich einer gewissenhaften Verwaltung und Pflege der Immobilie sicher sein.

Zwangsverwaltungen von der Ablegis Rechtskanzlei

Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen zum Thema Zwangsverwaltung und geben Rechtsvertretung im laufenden Zwangsvollstreckungs-Prozess. Mit erfahrenen Rechtsanwälten an Ihrer Seite erhalten Sie den angeforderten Betrag Ihres Schuldigers zuverlässig aus den laufenden Grundstückserträgen zurück. Zudem kümmern wir uns um die verantwortungsbewusste Verwaltung der betroffenen Immobilie.