Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Wenn der Fall der Fälle eingetreten ist und Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, sollten Sie bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens auf eine anwaltliche Hilfestellung zurückgreifen. Auch als Beschuldigter stehen Ihnen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Strafverfahren vielfältige Rechte zu, von denen Sie Gebrauch machen sollten. Niemand muss sich selbst belasten, und es gibt für jedermann auch zunächst eine Unschuldsvermutung. Im frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens sind die Möglichkeiten und Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, weit größer als nach einer Anklageerhebung. Eine Strafverteidigung wird Sie aber auch im Rahmen einer Hauptverhandlung entlasten und hilft Ihnen bei der Urteilsfindung.
Wenn Sie selbst Opfer einer Straftat werden, ist es genauso wichtig, Ihre Rechte als Privat- und Nebenkläger geltend zu machen und damit Einfluss auf den Ablauf eines Strafverfahrens zu nehmen.
Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht
Im Rahmen der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht können wir Ihnen auch gezielt und kompetent eine Verteidigung wegen Trunkenheitsdelikten und Unfallflucht anbieten. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot hat in vielen Fällen einschneidende Konsequenzen und ruft zudem auch die Fahrerlaubnisbehörden auf den Plan. Für eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung als Voraussetzung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis brauchen Sie eine sachkundige Unterstützung.