Frank Pletka • Hans Krah • Yvonne Grußdorf
Rechtsanwälte • Notar • Fachanwälte

Verkehrsrecht

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalles werden, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Das Schadensmanagement, das die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-versicherungen betreiben und aufgebaut haben, hat in den allermeisten Fällen nur ein Ziel, nämlich Kosten einzusparen und die Ansprüche der Geschädigten zu verkürzen. Eine Schadensregulierung sollten Sie daher niemals den Versicherungen überlassen.

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich vielfältige Fragen :

  • Wie fertige ich eine ausführliche und nachvollziehbare Unfallschilderung an?
  • Wie kann ich den eingetretenen Schaden dokumentieren und nachweisen?
  • Wann ist die Einholung eines Schadengutachtens gerechtfertigt?
  • Wie berechnet sich konkret mein Sachschaden?
  • Welche Möglichkeiten der Schadensberechnung ergeben sich für mich?
  • Was hat es mit Restwertangeboten der Versicherungen auf sich?
  • Wann schalte ich meine Kaskoversicherung ein?
  • Wann steht mir ein Mietwagen zu?
  • Welche Kosten werden mir dabei erstattet?
  • Kann ich eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen?
  • Welches Schmerzensgeld steht mir bei Unfallverletzungen zu?
  • Wie berechnet sich ein Erwerbs- oder Verdienstausfallschaden?
  • Welche zusätzlichen Schadenspositionen kann ich bei Personenschäden geltend machen?

Die Beantwortung dieser Fragen sollten Sie einem Fachmann überlassen, der einezügige und umfassende Schadensregulierung für Sie in die Wege leitet.

In diesem Zusammenhang hat ein Schädiger auch die Anwalts- und Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen, soweit die geltend gemachten Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Beauftragen Sie daher uns mit der Schadensregulierung und vertrauen Sie nicht blind den Ankündigungen und den Versprechungen der Haftplichtversicherungen.

Gutgläubigkeit und vorschnelles Handeln können Sie nämlich sehr schnell um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bringen

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Wir sind Vertrauens-Rechtsanwälte beim AvD.

 

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