Immobilien- und Mietrecht
Das Immobilienrecht wird im wesentlichen geprägt durch Grundstücksgeschäfte. Der Verkauf und der Erwerb von Grundstücken sowie die Belastungen durch Grundschulden, Hypotheken, Wohnungsrechten und Nießbrauch sollten niemals ohne anwaltliche Hilfestellung und juristischen Rat vorgenommen werden. Die weitreichenden Folgen dieser Rechtsgeschäfte sind gut zu überdenken, da fast immer erhebliche Vermögenswerte betroffen sind. Fehler und Versäumnisse lassen sich nach dem Vollzug der Grundstücksgeschäfte kaum mehr korrigieren. Sichern Sie sich daher durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung gegenüber allen Eventualitäten und mögliche negative Folgen ab.
In diesem Zusammenhang erfolgt auch der ausdrückliche Hinweis, dass ein Notar zu strikter Neutralität verpflichtet ist. Er wird vor der Beurkundung von
Grundstücksgeschäften die Interessenlage ermitteln, den Sachverhalt rechtlich prüfen und den Beteiligten seine Lösungsvorschläge unterbreiten.
Klare, bestimmte und rechtssichere Regelungen und Vertragsgestaltungen sind das Ziel und der Anspruch, den wir an unsere anwaltliche und notarielle Tätigkeit stellen.
Das Mietrecht ist mit all seinen Regelungen sowohl für Vermieter und Mieter gleichermaßen von besonderer Bedeutung. Konflikte und Auseinandersetzungen sind aufgrund der verschiedenartigen Interessenlage leider oft an der Tagesordnung. Der Abschluss eines Mietvertrages hat ebenso weitreichende Konsequenzen wie die Beendigung eines Mietverhältnisses aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Die Abwicklung eines gekündigten Mietverhältnisses bereitet in aller Regel ebenso große Schwierigkeiten wie die Erstellung einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung.
Auch die Themen Mietrückstände und Zwangsräumung einer Wohnung können in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt werden.
Greifen Sie auf unsere Hilfe zurück, wenn Ihre Rechte als Vermieter oder als Mieter in Gefahr sind.
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