Frank Pletka • Hans Krah • Yvonne Grußdorf
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Familienrecht

Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das in Tragweite und Bedeutung mit dem Familienrecht vergleichbar ist. Bei einer Trennung oder Scheidung, von der nahezu jede 2. Ehe betroffen ist, stellen sich vielfältige Fragen und Probleme, die zu beantworten bzw. zu lösen sind.

- Wie sind Trennungs- und Nachehelicherunterhalt sowie Kindesunterhalt zu berechnen,

- unter welchen Voraussetzungen entsteht überhaupt ein Unterhaltsanspruch und

- wie kann dieser durchgesetzt bzw. abgewehrt werden.

Im Falle einer Scheidung ist der Versorgungsausgleich, der sich auf die gesetzlichen Rentenansprüche sowie sonstige Rentenanwartschaften bezieht, durchzuführen, was wird mit dem Hausrat und der Ehewohnung und wie wird das Verhältnis zu den Kindern geregelt. Letztendlich spielt auch der so genannte Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung eine nicht unerhebliche Rolle, da eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zu erfolgen hat. Die Trennung oder Scheidung hat gravierende Auswirkungen auf Ihren weiteren Lebensweg. Sie sollten daher frühzeitig und rechtzeitig auf eine anwaltliche Hilfestellung zurückgreifen. Mit unserem fundierten Fachwissen begleiten wir Sie durch das Dickicht der gesetzlichen Regelung und stehen fest an Ihrer Seite, damit Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben.

Wir wissen, worauf es ankommt und werden - natürlich in Absprache mit Ihnen - die bestmöglichen Lösungen in dieser schwierigen Lebensphase finden.

In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass Sie sich mit dem rechtzeitigen Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung nervenaufreibende Auseinan-dersetzungen ersparen können.

Natürlich gehören auch Fragen der rechtlichen Betreuung der Pflegschaft und der Vormundschaft zum Familienrecht. Auch insoweit können wir Ihnen die erforderlichen Hilfestellungen und Ratschläge geben.

 


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