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Bußgeldverfahren

Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verfolgt und geahndet. Gegenstand von Ordnungswidrigkeiten sind insbesondere Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften unterhalb der Schwelle von Straftaten. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten obliegt den Verwaltungs-behörden. Ein Bußgeldverfahren wird mit der Versendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen eingeleitet. Nach Erhalt eines Anhörungsbogens sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Anwalt in Ver-bindung setzen und mit ihm die Erfolgsaussichten einer Einstellung des Verfahrens besprechen. Sie brauchen gegenüber der Verwaltungsbehörde nur Angaben zu Ihrer Person und nicht zum Tatvorwurf zu machen. Ihr Anwalt wird durch eine Akteneinsicht die Beweismittel der Ordnungsbehörde sichten und gegebenenfalls für Sie eine ausführliche Stellungnahme zum Tatvorwurf abgeben, um damit eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Sollten Sie bereits mit einem Bußgeldbescheid bedacht worden sein, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch erheben. Auch in diesem Verfahrensstadium wird Ihr Anwalt genau prüfen, ob und inwieweit Erfolgsaussichten bestehen, den Bußgeldbescheid zu Fall zu bringen oder das verhängte Bußgeld zu reduzieren.

Welche Sanktionen Ihnen bei Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen drohen, können Sie dem einschlägigen Bußgeldkatalog entnehmen. Da Ihnen bereits bei 8 Punkten im Verkehrszentralregister ein Führerscheinentzug droht, sollten Sie jedem Bußgeldverfahren die nötige Aufmerksamkeit widmen und Ihre Rechte ausschöpfen.

Da erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie ein Rotlichtverstoß zum Teil mit einem Fahrverbot verbunden sind, besteht auch insoweit bei Einleitung eines Verfahrens sofortiger Handlungsbedarf. Gehen Sie rechtzeitig zu Ihrem Anwalt, damit Sie auch später noch andere Wege mit Ihrem Fahrzeug zurücklegen können.

Selbstverständlich kümmern wir uns bei Einleitung eines Bußgeldverfahrens um die erforderlichen Abstimmungen, die mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu treffen sind. Über die Kosten und Gebühren, die in einem Bußgeldverfahren anfallen, werden wir Sie selbstverständlich vor Mandatsübernahme ausführlich und umfassend  informieren.

 


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